FAQ

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Neben der einfachen Dokumentenübersetzung verlangen viele staatliche Institutionen eine beglaubigte Übersetzung, wenn es um offizielle Angelegenheiten geht. Eine beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen oder Dokumenten anderer Art wird ausschließlich von einem Übersetzer / einer Übersetzerin durchgeführt, der / die dazu mit einer Beeidigung, Vereidigung bzw. Ermächtigung vor einem Gericht in Deutschland rechtlich ermächtigt wurde. Als von der Präsidentin des Landgerichts Bremen vereidigte Übersetzerin bin ich dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Dabei handelt es sich um ein großes Spektrum an Unterlagen, wie z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Diplomurkunden, Namensänderungsurkunden, Abiturzeugnisse, Führungszeugnisse usw.
Wird für die beglaubigte Übersetzung das Originaldokument oder eine gut lesbare Kopie benötigt?

Für eine einfache Übersetzung genügt ein Word- oder PDF-Dokument, ein Scan o.ä.

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung veranlassen wollen, hängt es davon ab, zu welchem Zweck Sie sie benötigen. Wird die beglaubigte Übersetzung zum Beispiel zur Vorlage bei einer Behörde oder für ähnliche offizielle Angelegenheiten gebraucht, was den meisten Fällen entspricht, sollten Sie sich bei den jeweiligen Behörden genauer informieren, ob die beglaubigte Übersetzung vom Original oder von einer Kopie gebraucht wird. Meistens verlangen die Ämter, dass die beglaubigte Übersetzung dem Originaldokument entspricht. Falls Sie sich hier nicht sicher sind und trotzdem auf der richtigen Seite sein wollen, würde ich Ihnen empfehlen, mir das Originaldokument zuzuschicken.

Im Beglaubigungsvermerk bestätige ich als ermächtigte Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung mit einem Beglaubigungssatz, meiner Unterschrift, Datum und Stempel, sowie der Anmerkung, ob die beglaubigte Übersetzung ausgehend von einer Kopie oder anhand einer Originalvorlage angefertigt wurde.

Zuschicken der Dokumente / beglaubigten Übersetzung

Wie schicken Sie mir Ihre Dokumente für die beglaubigte Übersetzung?

Schicken Sie mir die Originaldokumente immer per Einschreiben. So können Sie Ihre Sendung stets nachverfolgen.

Sie können Ihre Original-Urkunden gerne auch direkt in meinen Briefkasten einwerfen. Die genauen Adressdaten schicke ich Ihnen gerne mit Ihrem unverbindlichen Angebot.

Falls die beglaubigte Übersetzung anhand einer Kopie erfolgen soll, genügt eine E-Mail an info@uebersetzungen-elau.de.

Wie werden die Unterlagen bzw. die Übersetzung an Sie zurückgeschickt?

Die Originale mit der beglaubigten Übersetzung erhalten Sie immer per Einschreiben zurück.

Kopien erreichen Sie mit einem Standard A4 Brief.

Handelt es sich um Übersetzungen von Texten ohne Beglaubigungsvermerk, schicke ich Ihnen die Unterlagen per E-Mail zurück.

Gerne besprechen wir den Vorgang.

Dauer

Die Bearbeitungszeit und Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen hängt normalerweise vom Auftragsvolumen ab.

Die Übersetzung von „Standard-“ Dokumenten, wie etwa Urkunden, Zeugnissen dauert ein bis zwei Arbeitstage.

Bei größeren Aufträgen mit mehreren Seiten, wie z.B. Übersetzungen von Verträgen jeglicher Art, Gerichtsbeschlüssen, Klageschriften, Jahresabschlüssen o.ä., dauert die Übersetzung dementsprechend etwas länger und wird im Einzelfall besprochen.