Elena Lau
Durch die Präsidentin des Landgerichts Bremen ermächtigte Übersetzerin für die rumänische Sprache
Legum Magistra, LL.M. (Bremen)
Sie finden mich in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin fertige ich für Sie gerne beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Rumänisch von Ihren offiziellen Dokumenten an, wie zum Beispiel: Geburtsurkunden, Namensänderungsurkunden, Meldebescheinigungen, Diplome u.a.
Der Bestätigungsvermerk der beglaubigten Übersetzung enthält neben dem aktuellen Datum, meiner Unterschrift und Stempel, auch einen Vermerk, wodurch die Richtigkeit und Vollständigkeit der beglaubigten Übersetzung bescheinigt wird (siehe Beglaubigte Übersetzungen).
Darüber hinaus übersetze ich als Juristin mit einem umfangreichen interkulturellen Hintergrund fachliche Texte in Deutsch-Rumänisch-Russisch, die keine Beglaubigung benötigen. Dabei handelt es sich um ein großes Spektrum an Schriftstücken aus verschiedenen Bereichen wie: Recht, Handel, Medizin u. a. (siehe Fachübersetzungen).
Benötigen Sie eine kompetente Fachberatung zu Ihren Dokumenten und der Behörde, für die Sie die beglaubigte Übersetzung vorbereiten? Ich unterstütze Sie gerne bei diesem oft komplizierten Verfahren.
Ich bin durch das Gesetz zur Geheimhaltung verpflichtet und garantiere Ihnen Ihren Datenschutz. Daten, die mir bei meiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, darf ich weder eigennützig verwerten noch Dritten mitteilen (siehe Datenschutzerklärung).
Für eine einfache Übersetzung genügt ein Word- oder PDF-Dokument, ein Scan o.ä.
Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung veranlassen wollen, hängt es davon ab, zu welchem Zweck Sie sie benötigen. Wird die beglaubigte Übersetzung zum Beispiel zur Vorlage bei einer Behörde oder für ähnliche offizielle Angelegenheiten gebraucht, was den meisten Fällen entspricht, sollten Sie sich bei den jeweiligen Behörden genauer informieren, ob die beglaubigte Übersetzung vom Original oder von einer Kopie gebraucht wird. Meistens verlangen die Ämter, dass die beglaubigte Übersetzung dem Originaldokument entspricht. Falls Sie sich hier nicht sicher sind und trotzdem auf der richtigen Seite sein wollen, würde ich Ihnen empfehlen, mir das Originaldokument zuzuschicken.
Im Beglaubigungsvermerk bestätige ich als ermächtigte Übersetzerin die Richtigkeit der Übersetzung mit einem Beglaubigungssatz, meiner Unterschrift, Datum und Stempel, sowie der Anmerkung, ob die beglaubigte Übersetzung ausgehend von einer Kopie oder anhand einer Originalvorlage angefertigt wurde.
Wie schicken Sie mir Ihre Dokumente für die beglaubigte Übersetzung?
Schicken Sie mir die Originaldokumente immer per Einschreiben. So können Sie Ihre Sendung stets nachverfolgen.
Sie können Ihre Original-Urkunden gerne auch direkt in meinen Briefkasten einwerfen. Die genauen Adressdaten schicke ich Ihnen gerne mit Ihrem unverbindlichen Angebot.
Falls die beglaubigte Übersetzung anhand einer Kopie erfolgen soll, genügt eine E-Mail an info@uebersetzungen-elau.de.
Wie werden die Unterlagen bzw. die Übersetzung an Sie zurückgeschickt?
Die Originale mit der beglaubigten Übersetzung erhalten Sie immer per Einschreiben zurück.
Kopien erreichen Sie mit einem Standard A4 Brief.
Handelt es sich um Übersetzungen von Texten ohne Beglaubigungsvermerk, schicke ich Ihnen die Unterlagen per E-Mail zurück.
Gerne besprechen wir den Vorgang.
Die Bearbeitungszeit und Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen hängt normalerweise vom Auftragsvolumen ab.
Die Übersetzung von „Standard-“ Dokumenten, wie etwa Urkunden, Zeugnissen dauert ein bis zwei Arbeitstage.
Bei größeren Aufträgen mit mehreren Seiten, wie z.B. Übersetzungen von Verträgen jeglicher Art, Gerichtsbeschlüssen, Klageschriften, Jahresabschlüssen o.ä., dauert die Übersetzung dementsprechend etwas länger und wird im Einzelfall besprochen.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sich ein unverbindliches Angebot für eine beglaubigte Übersetzung holen, kontaktieren Sie mich gerne.
Ich kümmere mich umgehend um Ihr Anliegen.